Gehölzschutz - Rechtliche und Naturschutzfachliche Grundlagen zum Schutz von Bäumen im Stadtbereich

Bäume haben für die Lebensqualität der Menschen eine enorm hohe Bedeutung. Nicht nur im Wald, sondern gerade in Siedlungsbereichen filtern sie Luft, spenden Schatten, sorgen für ein ausgeglichenes Klima, sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und lockern ästhetisch das Bild in Städten und Gemeinden auf. Umso wichtiger ist es, vorhandene Bäume zu schützen und neue zu pflanzen. Hier besteht jedoch für Bürger und Kommunen eine gesetzlich schwierige Lage. Durch das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen eingeschränkt. Es steht dem Grundstückseigentümer in Sachsen grundsätzlich frei, bestimmte Gehölze ohne Genehmigung zu beseitigen. Dennoch müssen weitergehende Schutzvorschriften beispielsweise des Bundesnaturschutzgesetzes, des Wasserhaushalts-gesetzes, des Nachbarschaftsrechts und des Denkmalschutzrechtes, aber auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beachtet werden.Gemeinden können und sollten von ihrem Satzungsrecht gem. § 22 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz Gebrauch machen und eine Gehölzschutzsatzung erlassen, um Bäume in ihrer Kommune zu schützen.
Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt
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Veranstaltungsort

Bischof-Benno-Haus
Schmochtitz Nr. 1
02625 Bautzen
Deutschland

Kurzinfos

  • Teilnehmergebühr: 0,00 - 20,00 EUR

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